Stiften

Kommen Sie stiften!

Gründungs-Zustifterin oder Gründungs-Zustifter werden Sie, wenn Sie bis Ende 2009 eine Zustiftung zum Stiftungsgrundstock machen. Dies ist ab 1000 € möglich.

  • Jede Zustiftung wird sorgfältig dokumentiert.
  • Sie erhalten eine Urkunde für Ihre persönlichen Unterlagen.
  • Ein Stiftungsbuch wird die Namen der Stifterinnen und Stifter der Nachwelt überliefern (deren Einverständnis vorausgesetzt).
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stiftung einer anderen Person oder dem Gedenken einer verstorbenen Person zu widmen.

Auch Institutionen und Firmen

sind als Gründungs-Zustifterinnen willkommen.

Vermächtnis und Erbschaft

sind sehr sinnvolle Möglichkeiten, die Stiftung Stiftskirche zu unterstützen: Sie haben die Gewähr, daß der von Ihnen dafür vorgesehene Teil Ihres Vermögens dem Erhalt der Stiftskirche zugute kommt und damit nachhaltig Gutes bewirkt. Es empfiehlt sich, dies mit einem Notar zu besprechen.

Auch mit einer Spende in beliebiger Höhe

können Sie die Stiftung wirksam unterstützen. Die fließt dann nicht in den Kapitalgrundstock, sondern erhöht den Stiftungsertrag, über dessen Verwendung der Stiftungsrat entscheidet.

Der Staat hilft mit

Für jede Zuwendung zur Stiftung Stiftskirche erhalten Sie eine Bescheinigung fürs Finanzamt.

Zustiftungen können bis zu einer Höhe von 1 Million € vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden, auf einmal oder auf bis zu zehn Jahre verteilt.

Vermächtnisse und Erbschaften bleiben erbschaftssteuerfrei; auch bei der Übertragung von Grundvermögen an die Stiftung wird keine Grunderwerbsteuer fällig.

Spenden an die Stiftung können Sie im Rahmen der Höchstgrenzen des Einkommensteuergesetzes absetzen.

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