Nach dem Konzert – wie Sie helfen können
Wie Sie helfen können:
Nach dem großen Erfolg unseres 1. Stiftungskonzerts hat die Presse für weitere Auskünfte auf das Internet verwiesen.
Deshalb finden Sie hier eine Übersicht, um die für Sie passende Möglichkeit zu finden, das Anliegen der Stiftung Stiftskirche zu unterstützen:
- Werden Sie Gründungszustifter(in) (Antwortkarte im Stiftungsflyer, natürlich können Sie auch ein e-mail senden)! Mit einer Zustiftung machen Sie die Stiftung stark für die Zukunft. Ab 1.000 €, noch bis Ende 2009. Gern können Sie Ihre Stiftung auch jemandem widmen oder zum Gedenken an einen lieben Menschen vornehmen. Dies wird dann mit ins Stiftungsbuch eingetragen und auf Ihrer Stiftungsurkunde vermerkt. Auch nach 2009 sind Zustiftungen natürlich weiter möglich und willkommen (sie sind dann aber halt keine Gründungszustiftungen mehr).
- Auch mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Stiftung können Sie den Erhalt der Stiftskirche nachhaltig sichern. Sprechen Sie uns einfach drauf an.
- Unterstützen Sie die Stiftung mit einer Spende, ganz wie es Ihnen passt und möglich ist. Sie erhöhen damit den Verfügungsspielraum der Stiftung zu „guten Taten“ im Sinne des Stiftungszwecks.
- Unterstützen Sie die aktuelle Bauspenden-Aktion der Stiftung mit einer Spende in beliebiger Höhe. Sie wird sofort für die derzeitige Außenrenovierung verwendet und ermöglicht die zügige Durchführung des letzten Bauabschnitts direkt im Anschluß an den zweiten. Das spart Kosten und Nerven – und bewahrt den Holzmarkt und die Altstadt vor einer „ewigen“ Baustelle.
Und so funktionierts:
- Für Zustiftungen bitte die ausgefüllte Karte (oder ein e-mail mit Namen, ggf. Widmungswünschen, Anschrift und Betrag) an die Stiftung senden und gleichzeitig den Betrag überweisen.
- Spenden und Bauspenden einfach überweisen, bitte mit entsprechendem Stichwort und Absenderadresse im „Verwendungszweck“.
Konto für alle Überweisungen: 555 8100 Kreissparkasse TÜ, BLZ 64150020.
Steuerlich absetzbar sind alle Zuwendungen an die Stiftung:
- Zustiftungen bis zu 1 Million €/Jahr (oder auch auf bis zu 10 Jahre verteilt)
- Spenden und Bauspenden im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (bis 20 % des zu versteuernden Einkommens/Jahr).
- Eine Bescheinigung bekommen Sie automatisch.
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